Erbrecht und Nachlassplanung
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung im Hinblick auf Ihre eigene Nachlassplanung oder unterstützen Sie als bedachten Erben bzw. Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Eine sorgfältige und vorausschauende Nachlassplanung ermöglicht es Ihnen, Ihre nahestehenden Personen abzusichern oder die notwendigen Vorkehrungen für eine geordnete Unternehmensnachfolge zu treffen. Beziehen Sie nach Möglichkeit Ihre Familie in die eigene Nachlassplanung mit ein. Mit dem Abschluss eines Erbvertrages statt eines Testaments können allfällige Differenzen bereits zu Lebzeiten überwunden werden. Dergestalt können viele potentiell langwierige Gerichtsprozesse vermieden werden.
Wir analysieren Ihre ganz persönliche Ausgangslage und zeigen Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Wir unterstützen Sie bei der Aufsetzung Ihres Testaments, Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags. Als Willensvollstrecker setzen wir Ihre Wünsche und Anordnungen in die Tat um.
Wir beraten Sie als Erben in Fragen der erbrechtlichen Sicherungsmassnahmen oder der Ausschlagung einer Erbschaft. Wir vertreten Sie vor den Behörden und in erbrechtlichen Gerichtsprozessen, namentlich in Erbschafts-, Ungültigkeits-, Herabsetzungs-, Ausgleichungs- oder Erbteilungsprozessen.